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BGH, 11.05.1966 - IV ZR 54/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Existenz des Urteils durch die Zustellung ohne Verkündung der Urteilsformel - Anforderungen an den Inhalt des den Parteien zugestellten Schriftstücks als Urteil durch Zustellung an Verkündungsstatt - Voraussetzungen für den Verzicht auf die Beifügung ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1966, 824
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.1954 - III ZR 327/52
Urteilszustellung nach § 310 Abs. 2 ZPO
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - IV ZR 54/65
Vielmehr genügt es, daß das den Parteien zugestellte Schriftstück die Urteilsformel wiedergibt, wie sie die entscheidenden Richter des Landgerichts beschlossen hatten, die das Urteil durch Zustellung an Verkündungs Statt zur Entstehung gelangen lassen wollten, und daß die Geschäftsstelle des Landgerichts die demnach erforderlichen Zustellungen der Urteilsformel bewirken wollte und bewirkt hat (vergl. BGHZ 15, 142, 144) [BGH 28.10.1954 - III ZR 327/52]. - BGH, 20.09.1963 - IV ZB 99/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - IV ZR 54/65
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 20. September 1963 - IV ZB 99/63 - (RzW 1964, 328 Nr. 43) ausgesprochen hat, ist dafür, daß das Urteil nach § 310 Abs. 2 ZPO - anstelle durch Verkündung - durch die Zustellung der Urteilsformel existent wird, nicht die Zustellung einer Ausfertigung oder einer beglaubigten Abschrift des Urteils unerläßlich.